Frau Friedrich wandelt eine Kontopfändung des Finanzamtes in eine Steuererstattung um
Ein Selbstbuchender kam zu unserer Steuerberaterin in Dresden wegen einer Kontopfändung des Finanzamtes und wusste nicht mehr weiter. Frau Friedrich klärte zuerst mit dem Mandant und dem Finanzamt den genauen Sachverhalt und veranlasste danach die notwendigen Schritte. Da sein früherer Steuerberater wegen angeblicher Arbeitsüberlastung lediglich Fristverlängerungen beantragte, jedoch den gegen die Schätzbescheide wegen fehlender Steuererklärungen eingelegten Einspruch bisher nicht begründet hat, wurde der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt und ca. 10 Tage später die Kontopfändung eingeleitet. Innerhalb weniger Tage haben wir sämtliche fehlenden Steuererklärungen für den Mandanten erstellt und beim Finanzamt als Einspruchbegründung eingereicht. Danach wurde sofort die Kontopfändung aufgehoben, da sich aus der Nachzahlung aufgrund der Schätzbescheide eine Steuererstattung aufgrund der tatsächlichen Werte eine Steuererstattung ergab.