BFH, Urteil VI R 61/14 vom 29.11.2016
Leitsatz
Werden Bereitschaftsdienste pauschal zusätzlich zum Grundlohn ohne Rücksicht darauf vergütet, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder einem Sonntag erbracht wird, handelt es sich nicht um steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i. S. des § 3b Abs. 1 EStG.
Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0950004
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